Zum Bauvorhaben Hexentalstraße 5

Im Gemeinderat wurde im Zuge des Bauprojektes Hexentalstraße 5 bisher „nur über das Einfügen nach §34“ gesprochen. Dieses Einfügen betrifft das Bewerten der Höhe gegenüber der Nachbarbebauung, ist nach baurechtlichen Gesichtspunkten gegeben und konnte deshalb nicht abgelehnt werden. Eine weitere Beratung zu dem Bauvorhaben, insbesondere die Bewertung entsprechend der vom Gemeinderat selbst aufgestellten Leitlinien hat aber bisher nicht stattgefunden. Auch aufgrund der großen Irritation in der Bevölkerung, besonders der hinterliegenden und seitlichen, direkt betroffenen Anwohner zu diesem Bauprojekt erscheint es uns notwendig, eine erneute Diskussion im Gemeinderat herbeizuführen. Unser gestellter Antrag hat das Ziel, eine Veränderungssperre zu erreichen, um danach einen Bebauungsplan, angelehnt an den Leitlinien der Gemeinde, für diesen Bereich zu erstellen. Deshalb haben wir den folgenden Antrag am 02. März gestellt:

02. März 2017
Antrag

Sehr geehrter Herr Dr. Ante,
im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir gemäß §13 (2) der Geschäftsordnung, auf die Tagesordnung der nächstmöglichenen Gemeinderatssitzung einen Tagesordnungspunkt mit folgendem Inhalt zu setzen:
Beschluß von planändernden Maßnahmen in Form eines Bebauungsplanauf-stellungsbeschlusses und einer Veränderungssperre für das in den Leitlinien zum Umgang mit Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Merzhausen vom 16. Juli 2015 mit römisch I bezeichnete Gebiet ‚Hexentalstrasse zwischen Gemeindegrenze und Öleweg’

Begründung: In § 1.1 der Leitlininien zum Umgang mit Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Merzhausen vom 16. Juli 2015 wird erklärt: ‚Die Leitlinien zum Umgang mit Vorhaben im unbeplanten Innenbereich konkretisiert die Frage, ob ein beantragtes Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB abgewickelt werden soll. Hierfür müssen zunächst die Voraussetzungen des § 34 BauGB vorliegen. Hinzukommen muss aber, dass auch die städtebaulichen Ziele der Gemeinde Merzhausen eingehalten werden. Sind beide Voraussetzungen nicht kumulativ erfüllt, soll das beantragte Vorhaben in der Regel zum Anlass genommen werden, planändernde Maßnahmen in Form eines Bebauungsplanaufstellungs-beschlusses und einer Veränderungssperre zu ergreifen.’ Für das Bauvorhaben Hexentalstrasse 5, das im genannten Bereich liegt, sind diese Vorgaben aus unserer Sicht nicht erfüllt. Die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen zum genannten Bauvorhaben bezogen sich im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat ausschließlich auf die Dachform und das Einfügen in die Umgebung nach § 34 BauGB. Die laut der Leitlinien kumulativ zu erfüllenden, vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen, städtebaulichen Vorgaben der Leitlinie wurden bisher nicht beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt. Insbesondere die für den Bereich des vorliegenden Bauvorhabens auf Seite 5/11 der Leitlinien definierten Anforderungen bezüglich eines ‚grünen Bandes am Ortseingang’, ‚Freihaltezonen für Stadtbahn’ und der in § 2.2 definierten GRZ von höchstens 0,6 (‚Die Grundflächenzahl (GRZ) soll regelmäßig 0,4 betragen und 0,6 nicht überschreiten (nach BauNVO 1990)’) sind unserer Auffassung nach nicht erfüllt und sollten im Gemeinderat öffentlich beraten und beschlossen werden.

Antrag:
Erlass einer Veränderungssperre für den in den Leitlinien zum Umgang mit Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Merzhausen vom 15.Juli 2015 als Gebiet I bezeichneten Bereich ‚Hexentalstrasse zwischen Gemeindegrenze und Öleweg’ und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den genannten Bereich.

Für die Fraktion Bündnis90/die Grünen
Dr. Walter Witzel
Hannah Kegel
Dr. Christoph Ueffing